Jugendberufsagentur - Zukunftsplanung für junge Menschen

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen weiterhin vorgelegt werden

Leistungsbeziehende müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

AUB ab 01. Januar 2023

Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

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