Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
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Geldleistungen können Sie erst nach der offiziellen Registrierung beantragen. Eine Registrierung ist in allen deutschen Städten möglich. Die Registrierung ist wichtig, damit Sie in Deutschland arbeiten oder staatliche Hilfe bekommen können.
Registrierung im Landkreis Harburg
Informationen zu dem Aufenthaltsrecht, der Arbeitserlaubnis und der Registrierung finden Sie auf dem Internetauftritt des Landkreis Harburg: www.landkreis-harburg.de/ukraine
Finanzielle Unterstützung
Ab dem 1. Juni 2022 gilt:
Schutzsuchende aus der Ukraine, die nach dem 23. Februar 2022 in das Bundesgebiet eingereist sind, können Arbeitslosengeld II direkt nach der Registrierung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Beratung und finanzielle Unterstützung erfolgt ab dann durch das Jobcenter Landkreis Harburg.
Für die Antragstellung bei dem Jobcenter Landkreis Harburg ist die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz notwendig.
Wichtig:
Der Antrag auf Arbeitslosengeld II kann bereits jetzt gestellt werden. Unter Punkt 2. des Hauptantrages ist der 1. Juni 2022 als Datum einzutragen.
Für die Auszahlung der Leistungen benötigen Sie ein Bankkonto. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Den Antrag erhalten Sie direkt bei einer Bank oder Sparkasse.
Auf der Internetseite der Bundesregierung finden Sie die wichtigsten Informationen zum Basiskonto.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II schriftlich ein. Wenn Sie einen Termin für eine persönliche Abgabe benötigen, teilen Sie ihren Terminwunsch per Mail unter Jobcenter-LK-Harburg.627@jobcenter-ge.de mit. Bitte geben Sie eine Telefonnummer für den Rückruf an.
Kosten der Unterkunft
Wenn Sie bereits eine Wohnung angemietet haben:
Die Ausgaben für Wohnungskosten (Miete und Heizung) werden für einen längeren Übergangszeitraum in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
Wenn Sie planen, ab dem 01.06.2022 eine Wohnung anzumieten:
Bitte legen Sie vor Abschluss des neuen Mietvertrages den nicht unterschriebenen Vertrag im Jobcenter vor. Die Kosten für Unterkunft und Heizung erkennt das Jobcenter in der Leistungsberechnung nur dann in tatsächlicher Höhe an, wenn diese angemessen sind. Die geltenden Miethöchstsätze können Sie dem Infoblatt entnehmen. Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Sollte Ihnen Wohnraum gegen eine Nebenkostenpauschale zur Verfügung gestellt werden, übersenden Sie uns bitte den Nachweis zur Prüfung.
Erstausstattung der Wohnung
Mit einem separaten Antrag können beim Jobcenter notwenige Einrichtungsgegenstände und Hausrat für die Ausstattung der ersten Wohnung im Bundesgebiet beantragt werden. Dieser Zuschuss ist ein individuell festgestellter Betrag, dessen Höhe sich nach den notwendigen Ausstattungsgegenständen richtet. Das Jobcenter behält sich vor, dies vor Ort zu überprüfen.
Antragsvordrucke Arbeitslosengeld II
Im Folgenden stellen wir Ihnen alle relevanten Antragsunterlagen zur Verfügung:
- Antrag auf Arbeitslosengeld II
- Ausfüllhinweise zum Arbeitslosengeld II-Antrag
- Für jede Person ihrer Familie ab 15 Jahren auszufüllen: Anlage EK
- Für die Kosten der Wohnung auszufüllen: Anlage KdU
- Für jede Person ihrer Familie unter 15 Jahren auszufüllen: Anlage KI
- Für jede Person ihrer Familie ab 15 Jahren auszufüllen: Anlage WEP
- Auszufüllen, wenn weitere Personen in Ihrer Wohnung wohnen (z.B. Oma / Opa / Tante /Onkel) : Anlage HG
- Antrag auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche (z.B. Nachhilfe, Mittagessen, Schülerbeförderung oder Klassenfahrten)
Weitere Vordrucke finden Sie hier.
Hinweis
Bei der Berechnung Ihrer Leistungen werden Sie als einzelne erwerbsfähige Person oder als eine sogenannte „Bedarfsgemeinschaft“ betrachtet. Leben Sie mit mehreren Personen im gleichen Haushalt zusammen und betreiben den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam, werden Sie möglicherweise alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
- die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten;
- die Partnerin/der Partner von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; das sind:
- die/der nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin/Ehegatte,
- die/der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin/Lebenspartner oder
- eine Partnerin/ein Partner in einer sogenannten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“). Dies gilt nicht nur für Partnerschaften zwischen Mann und Frau, sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern, deren Partnerschaft nicht eingetragen ist;
- die unverheirateten Kinder der/des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder der Partnerin/des Partners, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- die Eltern oder der Elternteil (ggf. mit Partnerin/Partner) eines erwerbsfähigen unverheirateten Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Leben andere Verwandte (z.B. Tante, Onkel) oder Verschwägerte mit im Haushalt, so gehören diese zur sogenannten Haushaltsgemeinschaft, nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Sie bilden ggf. eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen z. B. Personen, die die Altersgrenze überschritten haben oder aber das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Elternteil eingereist sind. In diesen Fällen ist die Abteilung Soziale Leistungen des Landkreises Harburg zuständig.
Ergänzende Informationen zum Arbeitslosengeld II in deutsch, englisch, ukrainisch und russisch
- Kurzinformation zum Arbeitslosengeld II (deutsch)
- Kurzinformation zum Arbeitslosengeld II (ukrainische)
- Kurzinformation zum Arbeitslosengeld II (englisch)
- Kurzinformation zum Arbeitslosengeld II (russisch)
- Wichtige Begriffe – einfach erklärt (deutsch)
- Wichtige Begriffe – einfach erklärt (englisch)
- Wichtige Begriffe – einfach erklärt (ukrainisch)
- Wichtige Begriffe – einfach erklärt (russisch)
Erklärvideos
Hilfreiche Tipps zum Ausfüllen der Antragsunterlagen SGB II finden Sie übrigens auch in Videos unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/erklaer-videos-arbeitslosengeld-2
Weitere Informationen im Internet
Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu Aufenthalt, Wohnen, Kinderbetreuung, Schulbesuch und finanzielle Unterstützung in Deutschland:
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Germany4Ukraine
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: BAMF-NAvI
- Familienkasse: Kindergeld für Flüchtlinge aus der Ukraine
- Landkreis Harburg: www.landkreis-harburg.de/ukraine