Einmalige Leistungen

Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder als Geld- und Sachleistung erhalten.

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt)
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen
  • Reparaturen von therapeutischen Geräten
  • Ausrüstungen und Miete von therapeutischen Geräten
  • Überbrückungsdarlehen

Antragsvordrucke und Informationen finden Sie hier