Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für einen längeren Übergangszeitraum berücksichtigt und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

“Es ist gut, dass wir aktuell unkompliziert helfen können. Meinen Mitarbeitenden und mir ist bewusst, dass schnelle Hilfe in diesen Zeiten erforderlich ist.“, so Klaus Jentsch, Geschäftsführer des Jobcenter Landkreis Harburg.

Persönlich kann das Jobcenter Landkreis Harburg aktuell nur mit einem Termin besucht werden.

Darüber hinaus ist das Jobcenter telefonisch unter 04181 / 990 - 0 oder 04171 / 60707 - 0 sowie per E-Mail Jobcenter-Lk-Harburg@jobcenter-ge.de erreichbar.

Es gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Der Zutritt zum Jobcenter Landkreis Harburg ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel gestattet.

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