Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 31.12.2021 und die Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Die Erleichterungen umfassen u.a. die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung und die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bietet der Gesetzgeber den Selbständigen über die Bundes- und Länderhilfen hinaus die Garantie, dass das Existenzminimum gesichert wird und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

Für den Fall, dass es zu Schulschließungen kommt, wird die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Bildungspaketes auch übernommen, wenn das Mittagessen nicht gemeinschaftlich eingenommen werden kann; zudem können auch die Lieferkosten erstattet werden.

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