Jobcenter setzt weiterhin auf Telefon- und Onlinezugang

Gesundheitsschutz und schnelle Erbringung der Leistungen bleiben oberste Priorität

Die Dienstgebäude sind aktuell geschlossen.

Das Jobcenter LK Harburg unterstützt weiterhin die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie. Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Harburg werden gebeten, ihre Angelegenheiten während der Schließung telefonisch oder online mit dem Jobcenter zu klären.

So lange das Jobcenter geschlossen ist, ist eine Anliegenklärung wie folgt möglich: Es wurde für die Kunden/innen des Jobcenter LK Harburg eine Sonderrufnummer eingerichtet:
04181 / 990 - 190
(Mo-Do jeweils von 08:00 – 15:30 Uhr und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr)

Außerdem ist eine Kontaktaufnahme unter den bekannten Servicerufnummern
04181 / 990-0 und
04171 / 60707-0
von montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr möglich.

Für den Kunden/innen ist sofort erkennbar, wenn sie einen Anruf vom Jobcenter erhalten. Auf dem Display sehen sie entweder die Dienststellennummer (04181 / 990-) mit der Durchwahl -190 oder dort steht 0800-4555504. Die Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Arbeitsvermittlung und der Eingangszone nutzen die Dienststellennummer.
Einen Anruf aus dem Bereich Leistungsgewährung erhält, wer die 0800-Nummer sieht.

Anträge auf Grundsicherung, Veränderungsmitteilungen oder Unterlagen können formlos in den Hausbriefkästen eingeworfen oder auch über die E-Mailadresse Jobcenter-Lk-Harburg@jobcenter-ge.de eingereicht werden.

Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeiten, die Ihnen unser e-Service jobcenter.digital bietet. Hier können Sie Anträge online stellen, Dokumente hochladen und Nachrichten sicher empfangen und senden. Dazu müssen Sie sich nur einmalig registrieren.
Sie haben Interesse?
Dann rufen Sie uns an und fragen nach Ihren persönlichen Zugangsdaten.

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für dringende Notfälle bei vorheriger telefonischer Meldung bestehen. Zum Schutz der Kundinnen und Kunden und der Belegschaft des Jobcenters ist das Tragen einer OP-Maske oder einer FFP2- Maske verpflichtend.

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