Jobcenter Landkreis Harburg ist ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Das Jobcenter ist auf einen möglichen Ansturm vorbereitet. Bis zum 31. Mai 2022 erhalten ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landkreis. Ab dem 01. Juni 2022 ist das Jobcenter für den Großteil dieser Personen zuständig.

Sie haben dann einen Anspruch auf SGB II-Leistungen (Hartz 4). Vor der Antragstellung beim Jobcenter muss eine Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landkreises erfolgt sein.

Um Leistungen vom Jobcenter erhalten zu können ist es erforderlich, dass ein neuer Antrag beim Jobcenter gestellt wird. Das Jobcenter schätzt aktuell, dass in den nächsten Wochen bis zu 1000 Anträge eingehen könnten. „Dies ist ein Antragsvolumen, das uns sonst in 4 Monaten erreicht“, so Frank Krebs, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenter LK Harburg.

Neben den Kosten für den Lebensunterhalt und die Unterkunft werden für die Flüchtlinge auch die Beiträge zu einer Krankenversicherung übernommen. Zusätzlich haben sie auch einen Anspruch auf Beratung und Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Alle erwachsenen Antragsteller/innen werden dazu zeitnah durch Mitarbeitende aus der Arbeitsvermittlung eingeladen.

Frank Krebs: „Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine in Ihrem eigenen Interesse auf, schnellstmöglich die Anträge einzureichen. Wir versuchen sicherzustellen, dass kurzfristig eine Bewilligung erfolgt.“ Der Antrag kann schriftlich, per Mail oder auch persönlich abgegeben werden.

Das Jobcenter ist montags bis freitags von 08:00 – 12:00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist eine Vorsprache auch ohne Termin möglich. Für die Nachmittagssprechzeiten am Montag, Dienstag und Donnerstag ist ein Termin erforderlich. Dieser kann per Mail über die Homepage angefragt werden. Ukrainische Dolmetscher sind im Jobcenter nicht vor Ort. Wenn möglich, sollten die ukrainischen Neuankömmlinge sich von einem Übersetzer begleiten lassen.

Die Leistungen des Jobcenter werden nicht in bar auszahlt. In der Regel erfolgt die Zahlung auf ein Bankkonto. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die ukrainischen Familien sich ein deutsches Konto bei der Bank ihrer Wahl einrichten.

Personen, die im Rentenalter oder nicht erwerbsfähig sind, oder allein reisende Kinder, haben keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen. Sie beziehen weiterhin Leistungen vom Landkreis Harburg.

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