Jobcenter führt neues Verfahren für Bargeld ein

Um unseren Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bietet das Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Generell gilt: Arbeitslosengeld II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen nur wenige Kunden und wurden bisher am Kassenautomat in der Poststr.5a in Buchholz durchgeführt. Dieser Automat wurden nun abgeschaltet, weil er veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig war.

Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen.

Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

Mit dem Zahlscheinverfahren bietet das Jobcenter eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.

Weitere Informationen hier.

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