500 Millionen Euro Soforthilfen für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Anschaffung von mobilen Endgeräten

Die Beantragung und (leihweise) Zuweisung liegt voraussichtlich in der Verantwortung der Schulen

Die Bundesregierung und die Länder haben am 30.04.2020 beschlossen, 500 Mio. Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schüler ohne mobile Endgeräte zu unterstützen.

. Die Mittel werden zusätzlich zum bereits laufenden DigitalPakt Schule 2019-2024 zur Verfügung gestellt. Das bedeutet für Niedersachsen einen Betrag von ca. 47 Mio. Euro für mobile Endgeräte.

Voraussichtlich sollen wie beim DigitalPakt die Schulträger die Mittel für die Anschaffung von digitalen Endgeräten (Laptops, Tablets…) erhalten, welche dann von den Schulen vor Ort als Leihgabe an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden können, die über keine digitalen Arbeitsmittel zuhause verfügen.

Wer Anspruch auf ein Leihgerät hat, wird derzeit noch geklärt. Voraussichtlich werden die Schulen Kriterien formulieren können, anhand derer sie die vom Schulträger beschafften Geräte verteilen können.

Eine direkte Auszahlung von Geldern an Schulen oder Privatpersonen zur Anschaffung von Geräten (z. B. 150 Euro Zuschuss, wie in der Presse zu lesen war) wird es nicht geben. Antragssteller werden voraussichtlich die Schulträger sein.

Wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass mobile Endgeräte nicht unter den Leistungskatalog des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) fallen und diese daher nicht von uns übernommen werden können.

Ihr Jobcenter Landkreis Harburg
Die Geschäftsführung

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