Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis Jahresende verlängert

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert. Diese Regelungen greifen für Neu- und Weiterbewilligungsanträge, bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, muss Erspartes in den ersten 6 Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wenn ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, kann das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf in den ersten 6 Monaten des Bezugs anerkennen.

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