Einführung eines Bürgergeldes

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden.

Das Gesetzgebungsverfahren ist bis zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht abgeschlossen. Sobald dies passiert ist, werden Sie auf auch auf unserer Website darüber informiert.

Wichtig für Sie: Wenn Sie schon Geldleistungen beziehen, brauchen Sie keinen extra Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter bleibt für Sie zuständig. Wir stellen automatisch um.

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