Geflüchtete Menschen

Sind Sie nach dem 01. September 2015 eingereist und stammen Sie aus einem der folgenden Länder?
- Afghanistan
- Eritrea
- Iran
- Irak
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Sudan
- Syrien
Dann unterstützt und begleitet das Jobcenter Landkreis Harburg Sie umfassend auf Ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Ihnen steht ein Team von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen „Leistungsgewährung“ und „Markt & Integration“ zur Verfügung.
Damit der berufliche Einstieg gelingt, entwickeln Sie gemeinsam mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner berufliche Perspektiven und konkrete Schritte, wie Ihr individueller Start in das Berufsleben aussehen kann.
Auch bei Fragen zu Ihren Rechten, Pflichten und den Leistungen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Der Weg zu uns
Bitte beachten Sie, dass wir Beratung nur mit Termin anbieten können. Einen Termin können Sie telefonisch oder in den Eingangszonen des Jobcenters Landkreis Harburg (Bahnhofstraße 13, 21423 Winsen (Luhe) und Poststraße 5a, 21244 Buchholz) vereinbaren.
Sie möchten uns schreiben?
Dann nutzen Sie bitte unser E-Mail-Postfach unter Jobcenter-LK-Harburg.625@jobcenter-ge.de oder folgende Anschrift:
Poststraße 5a
21244 Buchholz i.d.N.
Antragstellung
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stellen? Einen Antragsvordruck können Sie persönlich in den Eingangszonen des Jobcenters Landkreis Harburg abholen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Antragsabgabe.
Sie können den Antrag im Internet herunterladen. Sie finden diesen sowie Ausfüllhilfen in verschiedenen Sprachen im Downloadcenter
Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in jedem Fall mindestens folgende Unterlagen:
- ausgefüllter Antragsvordruck mit Anlagen
- Meldebescheinigung und/oder Anmeldebescheinigung
- Ausweis oder Fiktionsbescheinigung inklusive der Zusatzblätter
- Entscheidung über den Asylantrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Bescheid über die Einstellung der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- evtl. Vollmacht für Betreuerinnen, Betreuer oder Handlungsbevollmächtigte
- ggf. Arbeitsvertrag und Verdienstbescheinigungen
Integrationskurs
Ein wichtiger Schritt für Ihre Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Sprach- und Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei örtlichen Bildungsträgern angeboten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Informationsportale zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
- Anerkennung in Deutschland Neues Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes
Anbieter: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- Infodatenbank für die Anerkennungsberatung ausländischer Berufsabschlüsse
Anbieter: Regionales Netzwerk Niedersachsen
- Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Anbieter: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- BQ-Portal - das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Anbieter: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Sollten Sie sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, nehmen Sie gern die Beratungsangebote und etwaige Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit in Anspruch:
Tel.: 0800 4 5555 00
E-Mail: winsen@arbeitsagentur.de oder buchholz@arbeitsagentur.de