Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Was wird gefördert?
- Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Voll- oder Teilzeit.
- Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren. Erstes Jahr 75 % und zweites Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
- Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching).
- Ganz oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert.
Wer wird gefördert?