Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Was wird gefördert?

  • Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Voll- oder Teilzeit.
  • Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren. Erstes Jahr 75 % und zweites Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • Übernahme von Kosten für eine beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching).
  • Ganz oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung absolviert.

Wer wird gefördert?

  • Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gemeldet sind. Übersicht 16 e

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