Regelbedarf

Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Der Regelbedarf deckt pauschal folgende Kosten ab:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser)
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens
  • Sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben

Der volle Satz beträgt seit dem 01. Januar 2022 bundeseinheitlich 449 €. Der Regelbedarf für volljährige Partner liegt bei jeweils 404 €. Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 285 €, vom Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6- 13 Jahre) sind es 311 €. Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 376 €. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen, erhalten 360 €. Gleiches gilt für Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die ohne Zusicherung des Kommunalen Trägers umgezogen sind. (Regelsätze ab 01. Januar 2022)

Junge Erwachsene, die 25 Jahre und älter sind, müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen – unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen.

Personen, die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft (BG), wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind.