Angebote für Arbeitgeber

Wir unterstützen Sie bei der Einstellung von neuen Arbeitskräften und beraten Sie gern individuell.

Förderung der Arbeitsaufnahme

Eingliederungszuschuss

Förderfähig ist: eine neue Arbeitskraft mit einem besonderen Einarbeitungsbedarf, der über das übliche Maß hinausgeht.

Leistung: auf Monate befristeter Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Den Flyer Eingliederungszuschuss finden Sie hier

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Teilhabechancengesetz

Es wurden zwei Regelinstrumente eingeführt, um langzeitarbeitslosen Menschen wieder berufliche Perspektiven zu geben. Arbeitgeber, die diesen Menschen eine Chance geben, erhalten Lohnkostenzuschüsse bis zu 100% des tatsächlich gezahlten Entgelts. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den betroffenen Menschen durch sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung soziale Teilhabe zu ermöglichen und so langfristig ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten für langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden der Jobcenter im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (16e SGB II)

Förderfähig sind: Arbeitnehmer_innen die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind

Leistung: Lohnkostenzuschuss für die Dauer von 2 Jahren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im 2. Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

Den Flyer Eingliederung von Langzeitarbeitslosen finden Sie hier

 

Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SBG II)

Förderfähig sind: Arbeitnehmer_innen die im Langzeitleistungsbezug von ALGII sind.

Leistung: Lohnkostenzuschuss für die Dauer von 5 Jahren Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. Im dritten Jahr erhalten Sie 90 Prozent, im vierten 80 Prozent. Im fünften Jahr bezuschussen wir die Stelle noch mit 70 Prozent der Lohnkosten.

Den Flyer Teilhabe am Arbeitsmarkt finden Sie hier

Umwandlungszuschuss

Förderfähig ist die Umwandlung einer bestehenden Nebenbeschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Leistung: einmalige Prämienzahlung

Das Merkblatt Umwandlungszuschuss finden Sie hier

Förderung zur Ausbildungsaufnahme

Einstiegsqualifizierung

Förderfähig sind: Ausbildungssuchende für ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum in Vorbereitung für die Berufsausbildung.

Leistung: Bezuschussung zum Arbeitsentgelt

Den Flyer Einstiegsqualifizierung finden Sie hier